Rechtsschutzbeauftragter des Bundesministeriums für Inneres

Die/der Rechtsschutzbeauftragte ist zuständig für die Wahrung des Rechtsschutzes im Ermittlungsdienst der Sicherheitsbehörden. Diese Stelle unterliegt der Amtsverschwiegenheit.

Kontakt 

Diese Tabelle informiert über den Rechtsschutzbeauftragten des Bundesministeriums für Inneres
Name
Kontaktdaten
Informationen zur Ombudsstelle 
Geschäftsstelle des Rechtsschutzbeauftragten Herrengasse 7
1010 Wien
Abteilung III/A/7
Telefon: +43 59133 90-9750 oder 9751
E-Mail: RSB@bmi.gv.at 
Informationen zur Stelle
Letzte Aktualisierung: 25.08.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.