Rechtsschutzbeauftragter des Bundesministeriums für Inneres
Die/der Rechtsschutzbeauftragte ist zuständig für die Wahrung des Rechtsschutzes im Ermittlungsdienst der Sicherheitsbehörden. Diese Stelle unterliegt der Amtsverschwiegenheit.
Kontakt
Name |
Kontaktdaten |
Informationen zur Ombudsstelle |
|---|---|---|
| Geschäftsstelle des Rechtsschutzbeauftragten | Herrengasse 7 1010 Wien Abteilung III/A/7 Telefon: +43 59133 90-9750 oder 9751 E-Mail: RSB@bmi.gv.at |
Informationen zur Stelle |
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.