Kindheit und Behinderung
Ich möchte mich über bestmögliche Betreuung, Kostenersatz oder Früherkennung und -förderung informieren
- Früherkennung
- Frühförderung und Therapien
- Finanzielle Unterstützung
- Gebührenbefreiungen und Vergünstigungen
- Kostenlose Selbstversicherung in der Pensionsversicherung
- Begünstigte Weiterversicherung in der Pensionsversicherung
- Begünstigte Selbstversicherung in der Pensionsversicherung
- Außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer
- Steuerrechtlicher Freibetrag für Mehraufwendungen für Kinder mit Behinderungen
- Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer bzw. von der Kraftfahrzeugsteuer
- Sachleistungen
- Inklusion von Kindern mit Behinderungen – Kindergarten
- Betreuung und Pflege in Einrichtungen
Formulare zu diesem Thema
Letzte Aktualisierung: 14.09.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.