Leihomas/Leihopas

Manchmal fehlen in der Familie die Großeltern. Wer betreut Kinder dann stundenweise, holt sie vom Kindergarten oder Hort ab und unternimmt etwas mit ihnen, wenn die Eltern arbeiten müssen oder abends ausgehen?

Für diesen Zweck wurden Oma-Opa-Dienste geschaffen. Ältere, körperlich und geistig agile Menschen werden von diesen an Familien vermittelt. Ziel ist es, zwischen der Familie und der Leihoma/dem Leihopa eine kontinuierliche, familiäre Beziehung aufzubauen. Für die Kinder soll die Leihoma/der Leihopa eine Bezugsperson werden, die ihnen Aufmerksamkeit und Zeit widmet.

Hinweis:

Leihomas/Leihopas sollen keine Haushaltshilfe sein, sondern sich ausschließlich der Kinderbetreuung widmen.

Sollten Sie Interesse daran haben, selbst als Leihoma/Leihopa zu arbeiten, müssen Sie sich direkt an einen Oma-Opa-Dienst wenden. Dort wird in einem Gespräch mit erfahrenen Mitarbeiterinnen/erfahrenen Mitarbeitern festgestellt, ob Sie für diese verantwortungsvolle Aufgabe geeignet sind.

Letzte Aktualisierung: 12.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.