Hacking

Hacking bezeichnet ein unerlaubtes Eindringen in ein fremdes Computersystem. Hacken ist strafbar, wenn jemand Sicherheitsvorkehrungen des Systems verletzt oder überwindet, um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen oder die Betreiberin/den Betreiber des Systems zu schädigen (z.B. durch Auskundschaften von Betriebsgeheimnissen).

Auch die Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems oder das Umgehen von Zugangsbeschränkungen oder technischen Sperren ist strafbar.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 04.08.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.