Modullehrberufe
Allgemeines
Manche Lehrberufe sind als "Modullehrberufe" ausgestaltet. Lehrlinge eines modularen Lehrberufs müssen sich erst nach Absolvierung des (in der Regel zweijährigen) Grundmoduls durch ihre Auswahl von Haupt- und Spezialmodulen auf ein spezielles Berufsbild festlegen.
Die Entscheidung, welche Haupt- und Spezialmodule absolviert werden, erfolgt in Absprache mit dem ausbildenden Unternehmen (Lehrbetrieb).
"Bausteine" der Modullehrberufe
Ein modularer Lehrberuf setzt sich aus einem Grundmodul, einem Hauptmodul und einem Spezialmodul zusammen. Für einen Abschluss muss nach dem Grundmodul jedenfalls ein Hauptmodul absolviert werden. Ein anschließendes, in der Regel halbjähriges Spezialmodul ist optional und dient der Vertiefung in einem Spezialbereich. Es besteht auch die Möglichkeit, statt dem Spezialmodul ein zusätzliches Hauptmodul zu wählen. Modullehrberufe dauern je nach Auswahl und Kombination zumeist 3,5 oder 4 Lehrjahre (4 Lehrjahre sind die maximale Lehrzeit).
- Grundmodul
- Inhalt: Die grundlegenden Tätigkeiten eines bestimmten Berufsbereichs
- Dauer: Normalerweise dauert das Grundmodul zwei Lehrjahre.
- Hauptmodul
- Inhalt: Die typischen Qualifikationen eines bestimmten Lehrberufes
- Dauer: Das Hauptmodul dauert mindestens ein Lehrjahr, zumeist 1,5 Lehrjahre.
- Spezialmodul
- Inhalt: Vertiefung für spezielle Produktionsweisen bzw. Dienstleistungen
- Dauer: Das Spezialmodul dauert ein halbes Lehrjahr oder ein Lehrjahr.
Detaillierte Informationen zu den vorhandenen modularen Ausbildungsmöglichkeiten bietet der Berufsinformationscomputer - BIC (BIC).
Grundmodule
Derzeit gibt es in Österreich 11 Grundmodule für eine modulare Lehrausbildung:
- Bekleidungsgestaltung
- Elektronik
- Elektrotechnik
- Glasbautechnik
- Holztechnik
- Installations- und Gebäudetechnik
- Kraftfahrzeugtechnik
- Labortechnik
- Mechatronik
- Metalltechnik
- Werkstofftechnik
Aufbauend auf diesen Grundmodulen gibt es jeweils verschiedene Haupt- und Spezialmodule.
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.