Anmeldebescheinigung
Die Anmeldebescheinigung dokumentiert das Aufenthaltsrecht von EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürgern und Schweizerinnen/Schweizern, die sich in Österreich niederlassen. Wenn sie aufenthaltsberechtigt sind und länger als drei Monate in Österreich bleiben möchten, müssen sie die Anmeldebescheinigung bei der Niederlassungsbehörde beantragen. Der Antrag muss binnen vier Monaten ab der Einreise nach Österreich gestellt werden.
Nach fünf Jahren rechtmäßigem und ununterbrochenem Aufenthalt in Österreich kann auf Antrag eine sogenannte "Bescheinigung des Daueraufenthalts" ausgestellt werden.
Weiterführende Links
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.