Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein)

Die Zulassungsbescheinigung wird der Fahrzeugbesitzerin/dem Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Zulassung in zweifacher Ausführung ausgestellt:

  • Erster Teil (gelb/rot)
    • Muss immer mitgeführt werden
    • Enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen
  • Zweiter Teil (gelb/blau)
    • Sollte beim Typenschein verbleiben

Scheckkartenzulassungsschein

Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.

Scheckkartenzulassungsschein und zum Thema "Kfz-Zulassung"

Letzte Aktualisierung: 20.03.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

    Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

    → BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

    Dafür benötigt wird:
       Handy-Signatur
       Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

    Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
    x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
    x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
    Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.