Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein)
Die Zulassungsbescheinigung wird der Fahrzeugbesitzerin/dem Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Zulassung in zweifacher Ausführung ausgestellt:
- Erster Teil (gelb/rot)
- Muss immer mitgeführt werden
- Enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen
- Zweiter Teil (gelb/blau)
- Sollte beim Typenschein verbleiben
Scheckkartenzulassungsschein
Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.
Weiterführende Links
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.