Kosten eines Grundbuchsauszugs

Auszüge aus dem Hauptbuch des Grundbuchs und aus dessen Hilfsverzeichnissen kosten 19 Euro. Es ist auch eine Grundbuchsabfrage über das Internet via JustizOnline (BMJ) oder bestimmte Verrechnungsstellen möglich, wobei Kosten in unterschiedlicher Höhe entstehen.

Neu:

Seit 1. Oktober 2026 können Eigentümerinnen/Eigentümer Grundbuchauszüge der eigenen Liegenschaft kostenlos elektronisch über JustizOnline abrufen.
Wer Miteigentümerin/Miteigentümer einer Liegenschaft ist, kann den Grundbuchauszug nur für den eigenen Eigentümernamen kostenlos abrufen. Für darüber hinausgehende Abfragen fallen Gerichtsgebühren an.

Rechtsgrundlagen

Gerichtsgebührengesetz (GGG)

Letzte Aktualisierung: 01.10.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.