Übertritt in eine weiterführende Schule
Im 1. Semester der 4. Schulstufe werden die Erziehungsberechtigten über den nach den Interessen und Leistungen empfehlenswerten weiteren Bildungsweg ihrer Kinder nachweislich informiert und beraten (etwa im Rahmen eines Elternabends).
Der Übertritt von der Volksschule in eine weiterführende Schule (Mittelschule, AHS-Unterstufe) erfordert den erfolgreichen Abschluss der 4. Schulstufe. Zudem muss das betroffene Kind bei der weiterführenden Schule angemeldet werden ("Antrag auf Aufnahme"). Der Antrag auf Aufnahme muss spätestens am 2. Freitag nach den Semesterferien bei der Schule eingelangt sein. Zugleich mit dem Antrag sind die aktuelle Schulnachricht (Original und Kopie) vorzulegen, sowie alle weiteren für die Durchführung des Verfahrens notwendigen Informationen zu übermitteln.
Detaillierte Informationen über das Verfahren zur Aufnahme erhalten Erziehungsberechtigte von der aufnehmenden Schule sowie der zuständigen Bildungsdirektion.
Rechtsgrundlagen
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.