Sonstige finanzielle Unterstützung (Sozialhilfe, Unterstützungsfonds, Gebührenbefreiungen etc.)
- Sozialhilfe
- Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger
- Unterstützungsfonds der Pensionsversicherungsträger
- Hilfe für nicht krankenversicherte Personen
- Rezeptgebühren
- Befreiung von der Rezeptgebühr und vom Serviceentgelt für die e-card
- Befreiung von Rundfunkgebühren (inkl. Anspruch auf Strom-Sozialtarif), Zuschussleistung Telefon, EAG-Kostenbefreiung
- ÖBB-Ermäßigung
- Behindertenausweise und Vergünstigungen der Bundesländer
- SERVICE: Online-Ratgeber und -Rechner
Folgende Bundesländer bieten einen Gesamtüberblick über die jeweiligen Landesförderungen an:
- Land Burgenland
- Land Kärnten
- Land Niederösterreich
- Land Oberösterreich
- Land Salzburg
- Land Tirol
- Land Vorarlberg
- Stadt Wien
Bildungsförderungen: Eine Übersicht über Bildungsförderungen in Österreich bietet Ihnen auch eine Datenbank der Wirtschaftskammer Österreich.
Heizkostenzuschuss: Einige Bundesländer bzw. Gemeinden gewähren während der Wintermonate einen Heizkostenzuschuss. Ob es eine derartige Beihilfe in Ihrem Bundesland oder Ihrer Gemeinde gibt und unter welchen Bedingungen sie gewährt wird, erfahren Sie bei Ihrer Landesregierung oder bei Ihrer Gemeinde.
Wiener Mobilpass: In Wien erhalten Bezieherinnen/Bezieher von Sozialhilfe, Mietbeihilfe, einer Mindestpension oder anderen Leistungen einen sogenannten "Mobilpass" (früher: Sozialpass). Dieser berechtigt zu Ermäßigungen beispielsweise bei den Wiener Linien oder bei den städtischen Büchereien und Bädern. Nähere Informationen zum Mobilpass finden Sie auf den Seiten der Stadt Wien.
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.