Grundlegende Informationen zur Wohnungssuche
Noch vor Beginn der Wohnungssuche sollten Überlegungen über die Finanzierung der Wohnung angestellt werden. Als Faustregel gilt: Die Kosten für die Wohnung sollten nicht mehr als ein Drittel des Nettoeinkommens ausmachen.
Je nach Art der Wohnung (z.B. Mietwohnung, Wohnheim, Wohngemeinschaft) und Beschaffenheit der Wohnung (z.B. mit/ohne Möbel, Telefon, Kabel-/Internetanschluss) fallen unterschiedliche regelmäßige Kosten an. Dazu kommen noch Anfangskosten (z.B. Kaution), die mit einkalkuliert werden müssen.
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.