Arbeiten im Nicht-EU-Raum
Allgemeines
Da die Regelungen bezüglich Einreise, Aufenthaltsrecht, Arbeitserlaubnis und Sozialversicherung von Land zu Land unterschiedlich sind, empfiehlt es sich, in einem ersten Schritt die ausländische Vertretungsbehörde in Österreich zu kontaktieren. Dort sind ausführliche Informationen und hilfreiche Tipps für die Arbeitsaufnahme im Ausland erhältlich.
Working Holiday-Programme
Die Working Holiday-Programme mit Argentinien, Australien, Chile, Hongkong, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea, Taiwan und den USA ermöglichen es Österreicherinnen/Österreichern zwischen 18 und 30 Jahren, während eines sechs- bzw. zwölfmonatigen Ferienaufenthalts in diesen Ländern einer beliebigen Beschäftigung nachzugehen. Dabei sind die geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie die sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften einzuhalten.
Working Holiday-Programme basieren auf Gegenseitigkeit, d.h. auch Personen zwischen 18 und 30 Jahren aus den genannten Partnerstaaten und –regionen dürfen unter den gleichen Voraussetzungen während eines Working Holiday-Aufenthaltes in Österreich arbeiten.
Je nach Dauer des geplanten Aufenthalts ist bei der ausländischen Vertretungsbehörde in Österreich ein Visum zu beantragen.
Weiterführende Links
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.