Volksabstimmung
Bei einer Volksabstimmung wird der Bevölkerung die Frage vorgelegt, ob ein vom Nationalrat gefasster Gesetzesbeschluss Gesetzeskraft erlangen soll. Eine Volksabstimmung ist außerdem zwingend zu der von der Bundesversammlung (Nationalrat und Bundesrat) gestellten Frage, ob die Bundespräsidentin/der Bundespräsident abgesetzt werden soll. Die Frage kann jeweils nur mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden. Eine Volksabstimmung muss ebenso verpflichtend stattfinden, wenn ein Gesetzesbeschluss des Nationalrats eine Gesamtänderung der österreichischen Bundesverfassung bewirkt.
Eine Volksabstimmung wird nach Beendigung des Gesetzgebungsverfahrens vor dem Nationalrat und Bundesrat, jedoch vor der Beurkundung und Kundmachung durchgeführt. Eine Volksabstimmung wird von der Bundespräsidentin/dem Bundespräsidenten angeordnet. Den Tag der Volksabstimmung/Stichtag bestimmt die Bundesregierung durch Verordnung. Das Ergebnis der Volksabstimmung ist für den Gesetzgeber rechtlich bindend.
Stimmberechtigt ist, wer am Abstimmungstag das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt. Volksabstimmungen sind auch in allen Verfassungen der Bundesländer vorgesehen.
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
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Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.