Beitragszeiten, Beitragsgrundlage

Je nach Art der Versicherungszeit (Beitragszeit) gibt es unterschiedliche monatliche Beitragsgrundlagen. Die Beitragsgrundlage ist die Basis für die Berechnung der Höhe der Pension.

  • Zeiten einer Erwerbstätigkeit (Pflichtversicherung)
    • Höchstbeitragsgrundlage:
      monatliches Bruttoeinkommen begrenzt durch eine Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 Euro (Wert für das Jahr 2026)
    • Geringfügigkeitsgrenze:
      Mindestbeitragsgrundlage (im ASVG, GSVG/FSVG und BSVG) stellt eine einheitliche Geringfügigkeitsgrenze dar: 551,10 Euro pro Monat (Wert für das Jahr 2026)
  • Zeiten einer Teilpflichtversicherung
    • Zeiten der Kindererziehung, Familienhospizkarenz (USP), des Präsenz- und Zivildienstes:
      2.468,01 Euro pro Monat (Wert für das Jahr 2026)
    • Bezug von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Umschulungsgeld:
      70 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens, von dem das Arbeitslosengeld bemessen wird, und bei Bezug der Notstandshilfe gelten 92 Prozent von den 70 Prozent als Grundlage; beim Umschulungsgeld täglich 99,97 Euro (Wert für das Jahr 2026)
    • Bezug von Pflegekarenzgeld:
      2.468,01 Euro pro Monat (Wert für das Jahr 2026)
    • Bezug von Kranken- (USP), Rehabilitations-, Wochen-, Übergangs-, Wiedereingliederungsgeld: die jeweilige Leistung
    • Bezug von Familienzeitbonus:
      54,87 Euro pro Tag (Wert ab 1.1.2026)
  • Zeiten einer freiwilligen Versicherung
Letzte Aktualisierung: 12.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
  • Dachverband der Sozialversicherungsträger

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.