Beitragszeiten, Beitragsgrundlage
Je nach Art der Versicherungszeit (Beitragszeit) gibt es unterschiedliche monatliche Beitragsgrundlagen. Die Beitragsgrundlage ist die Basis für die Berechnung der Höhe der Pension.
- Zeiten einer Erwerbstätigkeit (Pflichtversicherung)
- Höchstbeitragsgrundlage:
monatliches Bruttoeinkommen begrenzt durch eine Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 Euro (Wert für das Jahr 2026) - Geringfügigkeitsgrenze:
Mindestbeitragsgrundlage (im ASVG, GSVG/FSVG und BSVG) stellt eine einheitliche Geringfügigkeitsgrenze dar: 551,10 Euro pro Monat (Wert für das Jahr 2026)
- Höchstbeitragsgrundlage:
- Zeiten einer Teilpflichtversicherung
- Zeiten der Kindererziehung, Familienhospizkarenz (USP), des Präsenz- und Zivildienstes:
2.468,01 Euro pro Monat (Wert für das Jahr 2026) - Bezug von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Umschulungsgeld:
70 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens, von dem das Arbeitslosengeld bemessen wird, und bei Bezug der Notstandshilfe gelten 92 Prozent von den 70 Prozent als Grundlage; beim Umschulungsgeld täglich 99,97 Euro (Wert für das Jahr 2026) - Bezug von Pflegekarenzgeld:
2.468,01 Euro pro Monat (Wert für das Jahr 2026) - Bezug von Kranken- (USP), Rehabilitations-, Wochen-, Übergangs-, Wiedereingliederungsgeld: die jeweilige Leistung
- Bezug von Familienzeitbonus:
54,87 Euro pro Tag (Wert ab 1.1.2026)
- Zeiten der Kindererziehung, Familienhospizkarenz (USP), des Präsenz- und Zivildienstes:
- Zeiten einer freiwilligen Versicherung
- Weiterversicherung:
durchschnittlicher Bruttoarbeitsverdienst aus dem Kalenderjahr vor dem Beschäftigungsende, jedoch mindestens 1.084,20 Euro und höchstens 8.085 Euro (Werte für das Jahr 2026; Beitragssatz 22,8 Prozent) - Weiterversicherung aufgrund der Pflege einer/eines nahen Angehörigen (ab Pflegestufe 3):
Bruttoarbeitsverdienst aus dem Kalenderjahr vor dem Beschäftigungsende, jedoch mindestens 1.084,20 Euro und höchstens 8.085 Euro (Werte für das Jahr 2026) - Selbstversicherung:
ohne vorangegangene Pflichtversicherung 4.042,50 Euro sowie bei vorangegangener Pflichtversicherung mindestens 1.084,20 Euro und höchstens 8.085 Euro (Werte für das Jahr 2026) - Selbstversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes:
2.468,01 Euro (Werte für das Jahr 2026) - Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger:
Beitragsgrundlage: 2.468,01 Euro (Werte für das Jahr 2026) - Nachkauf Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten:
Beitragsgrundlage: 6.930 Euro; Beitrag für Schul- und Studienzeiten: 1.580,04 Euro pro Monat (Wert für das Jahr 2026)
- Weiterversicherung:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.