Kinder im Radverkehr
Altersgrenzen
Grundsätzlich dürfen Kinder ab zwölf Jahren alleine mit dem Rad fahren. Kinder unter zwölf Jahren, die keinen Radfahrausweis besitzen, müssen von einer Person, die mindestens 16 Jahre alt ist, beaufsichtigt werden.
Kinder sollten, wenn sie mit dem eigenen Fahrrad in Begleitung unterwegs sind, vorne fahren und immer im Auge behalten werden. Ausgenommen auf Schienenstraßen ist es bei Begleitung eines Kindes erlaubt, neben dem Kind zu fahren.
Transport von Kindern
Kinder können in einem Kindersitz auf dem Fahrrad, mit einem Fahrradanhänger oder auch in einer Transportkiste befördert werden. Für die beim Transport von Kindern am Fahrrad erforderliche Ausstattung bzw. Montage von Kindersitzen, Fahrradanhängern und Transportkisten gibt es genaue Vorschriften in der Fahrradverordnung.
Radhelmpflicht
Kinder bis zum 12. Geburtstag müssen bei der Benutzung von jedem Fahrrad einen Radhelm tragen (Radhelmpflicht). Verantwortlich dafür, dass das Kind den Helm auch trägt, ist seine Aufsichtsperson. Das gilt auch für Kinder unter zwölf Jahren, die in einem Fahrradanhänger befördert oder auf einem Fahrrad mitgeführt werden.
Personen unter 14 Jahren müssen einen Helm tragen, wenn sie ein Elektrofahrrad (E-Bike) lenken.
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.