Duales System und Berufsschule
Duales System
Die Lehrlingsausbildung in Österreich ist als "duales System" organisiert und verbindet Allgemeinbildung, Fachtheorie und Fachpraxis mit praktischer Vertiefung durch Anwendung des Erlernten im betrieblichen Umfeld. Die Ausbildung erfolgt an zwei Lernorten:
- Im Lehrbetrieb (Unternehmen – ca. 80 Prozent der Ausbildungszeit)
- In der Berufsschule (ca. 20 Prozent der Ausbildungszeit)
In einigen Branchen gibt es noch einen dritten Ausbildungslernort (z.B. Bauakademien in der Baubranche).
Berufsschule
Der Besuch der Berufsschule ist für alle Personen, die einen Lehr- oder Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, verpflichtend.
Je nach Lehrberuf dauert die Ausbildung in der Berufsschule – parallel zur Lehrzeit – zwei bis vier Jahre, zumeist drei Jahre.
Der Unterricht in der Berufsschule kann
- ganzjährig, d.h. mindestens an einem vollen Schultag oder mindestens zwei halben Schultagen in der Woche,
- lehrgangsmäßig, d.h. zumeist zehn Wochen hindurch oder
- saisonmäßig, d.h. auf eine bestimmte Jahreszeit geblockt,
organisiert sein.
Die Unterrichtszeit in der Berufsschule (inklusive Förderunterricht und Schulveranstaltungen) ist Teil der Arbeitszeit von Lehrlingen.
Während des Besuches in der Berufsschule bezieht der Lehrling das reguläre Lehrlingseinkommen.
Für die Anmeldung (USP) zur Berufsschule ist der Lehrbetrieb verantwortlich!
In der Berufsschule gibt es berufsfachlichen und allgemeinbildenden Unterricht. Im Fachunterricht werden die Lehrlinge auch in der Schule praktisch in Werkstätten und/oder Labors ausgebildet.
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.