Reisepass dringend benötigt 

Hinweis:

Einige Passbehörden bieten auch die Möglichkeit einer Terminvereinbarung (online, telefonisch oder per E-Mail). Bei manchen Passbehörden ist die Vereinbarung eines Termins jedenfalls erforderlich. Nähere Informationen erhalten Sie direkt auf der jeweiligen Behörden-Website.

Es gibt drei Möglichkeiten, um schneller zu seinem Reisepass zu gelangen:

  • Expresspass: Der Expresspass ist ein normaler Reisepass, der bei der Produktion und der Zustellung (innerhalb von ca. zwei bis drei Arbeitstagen) bevorzugt behandelt wird.
  • Ein-Tages-Expresspass: Der Ein-Tages-Expresspass ist ein normaler Reisepass, der am nächsten Arbeitstag (Montag bis Freitag, außer feiertags) mit einem Botendienst zugestellt wird.
    Die Kosten für einen Expresspass bzw. einen Ein-Tages-Expresspass sind für Personen ab 12 Jahren und für Kinder bis 12 Jahre unterschiedlich hoch.
  • Notpass: Für besonders dringende Fälle wird der zeitlich befristete Notpass (z.B. für die Dauer einer Reise) in der Regel sofort direkt bei der Passbehörde ausgestellt (enthält keinen Chip). 
Achtung:

Nicht alle Staaten akzeptieren einen Notpass bzw. knüpfen an die Verwendung weitere Voraussetzungen. Informationen darüber, welche Reisedokumente und Voraussetzungen für die Einreise in ein Land erforderlich sind, finden Sie in den BMEIA Reiseinformationen.

Letzte Aktualisierung: 17.07.2026
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
  • Bundesministerium für Inneres

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.