Pensionsvorschuss

Allgemeine Informationen

Wenn Sie

beantragen, kann Ihnen zur finanziellen Absicherung bis zur Entscheidung des Pensionsversicherungsträgers ein Pensionsvorschuss bewilligt werden. Der Pensionsvorschuss setzt voraus, dass mit der Zuerkennung der Pension gerechnet werden kann. Dazu muss insbesondere die Wartezeit für einen Pensionsanspruch erfüllt sein. Bei Beantragung einer Erwerbsunfähigkeits- oder Invaliditätspension muss zudem aufgrund des im Zuge des Pensionsverfahrens erstellten ärztlichen Gutachtens anzunehmen sein, dass Arbeits- bzw. Erwerbsfähigkeit nicht vorliegt.

Der Pensionsvorschuss muss beantragt werden.

Voraussetzungen

Für den Bezug eines Pensionsvorschusses müssen Sie die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld (bzw. Notstandshilfe) mit Ausnahme der Arbeitsfähigkeit erfüllen.

Die Höhe des Pensionsvorschusses richtet sich nach der Höhe des Arbeitslosengeldes (bzw. der Notstandshilfe), auf die Sie Anspruch haben.

Zusätzliche Informationen

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 16.04.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.