Vorgehen bei Katastrophenschäden
Nach ersten Rettungs- und Hilfsmaßnahmen sollten folgende Schritte unternommen werden:
- Verständigen Sie in einem ersten Schritt sofort die Gemeinde bzw. Ihre Versicherung und informieren Sie die zuständigen Personen über das Ausmaß der Schäden, die Ihnen entstanden sind.
- In weiterer Folge wird eine Schadenskommission zu Ihnen geschickt, mit der Sie gemeinsam ein Schadensprotokoll ausfüllen.
- Das Schadensprotokoll muss gut lesbar und vollständig ausgefüllt sein. Ihre Unterschrift und die aller Mitglieder der Kommission müssen am Protokoll vorhanden sein.
- Schließlich wird das Schadensprotokoll an Ihre Landesregierung weitergeleitet und die Auszahlung der Beihilfe veranlasst.
Informationen der Bundesländer über das genaue Vorgehen bei Katastrophenschäden in Landwirtschaft bzw. an Gebäuden, die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung und über Voraussetzungen für Beihilfen:
- Katastrophenhilfe des Landes Burgenland (Amt der Burgenländischen Landesregierung)
- Kärntner Nothilfswerk (Amt der Kärntner Landesregierung)
- Katastrophenhilfe des Landes Niederösterreich (Amt der NÖ Landesregierung)
- Katastrophenhilfe des Landes Oberösterreich (Amt der Oberösterreichischen Landesregierung)
- Katastrophenhilfe des Landes Salzburg (Amt der Salzburger Landesregierung)
- Katastrophenfondsinformationen des Landes Steiermark (Amt der Steiermärkischen Landesregierung)
- Gewährung einer Beihilfe des Landes Tirol zur Behebung von Katastrophenschäden (Amt der Tiroler Landesregierung)
- Katastrophenhilfe des Landes Vorarlberg (Amt der Vorarlberger Landesregierung)
- Gewährung einer finanziellen Hilfe der Stadt Wien zur Behebung von Katastrophenschäden (Stadt Wien)
Private Versicherungen bieten verschiedene Möglichkeiten an, sich beispielsweise im Rahmen einer Haushalts- oder Eigenheimversicherung auch gegen Unwetter- und Katastrophenschäden zu versichern. Bei vielen davon kann man die Schadensmeldung bereits online durchführen.
Weiterführende Links
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.