Nachträgliche Anerkennung von Kaufverträgen ab Volljährigkeit
Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte, die eine jugendliche Person zustimmungslos abschließt, sind schwebend unwirksam. Sie werden mit dem Erreichen der Volljährigkeit nicht automatisch geheilt bzw. rechtswirksam.
- Kauf eines Mopeds
- Aufnahme eines Kredites
- Abschluss eines Leasingvertrages
- Überziehung eines Kontos in größerem Ausmaß
Daher ist die jugendliche Person auch mit 18 Jahren grundsätzlich nicht zur Zahlung verpflichtet. Sie/er wird nur dann verpflichtet, wenn sie/er freiwillig schriftlich erklärt, die Verpflichtungen aus dem Rechtsgeschäft als rechtswirksam anzuerkennen. Die Vertragspartnerin/der Vertragspartner (z.B. die Mopedhändlerin/der Mopedhändler) kann die volljährig gewordene Person jedoch zur Abgabe einer solchen Erklärung auffordern und dafür eine angemessene Frist setzen.
Ohne diese schriftliche Erklärung der jugendlichen Person wird ein solches Rechtsgeschäft nicht wirksam. Beim Kauf eines Mopeds müsste das noch nicht bezahlte Moped zurückgegeben werden.
Rechtsgrundlagen
§ 168 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.