Wie funktioniert der Hausnotruf?
Hausnotrufsysteme bestehen meist aus einem Zusatzgerät zum Festnetztelefon, welches an die Telefonsteckdose angeschlossen wird. Aktiviert wird dieses über einen Funksender, der an einem Armband oder einer Halskette befestigt wird und so immer mitgeführt werden kann. Sollten Sie außer Reichweite des Telefons stürzen, können Sie über einen einfachen Knopfdruck auf den Funksender die Hilfskräfte verständigen. Durch den Knopfdruck wird in der Notrufzentrale des Anbieters nicht nur ein Alarm ausgelöst, sondern auch sofort Ihr Name, Ihre Adresse und eventuelle Vorerkrankungen angezeigt. Die Diensthabenden werden mit Ihnen Sprechkontakt aufnehmen und klären, ob Sie Hilfe benötigen oder, ob Sie den Alarm versehentlich ausgelöst haben. Wenn es sich um keinen Fehlalarm handelt, werden Ihre Angehörigen oder sonstigen Vertrauenspersonen verständigt oder sofort Helferinnen/Helfer zu Ihrer Adresse geschickt.
Selbst wenn Sie in eine Situation kommen, in der Sie nicht mehr sprechen können, können Sie über diese Geräte Hilfe holen, da auch wenn keine Sprechverbindung zustande kommt, sofort Hilfskräfte zu Ihrer Adresse geschickt werden.
Manche Notrufsysteme verfügen zusätzlich über eine Aktivitätskontrolle, die automatisch einen Notruf sendet, wenn eine gewisse Zeit lang keine Aktivität gemessen wurde. Dabei müssen Sie in regelmäßigen Abständen einen Knopf drücken. Wenn Sie das nicht tun, beispielsweise, weil Sie ohnmächtig geworden sind, wird die Einsatzzentrale von sich aus mit Ihnen Kontakt aufnehmen und – sollte dieser nicht zustande kommen – Helferinnen/Helfer zu Ihrer Adresse schicken.
Auch für Personen, die über keinen Festnetzanschluss verfügen, gibt es in vielen Gegenden bereits technische Lösungen durch verschiedene Anbieter von Hausnotrufsystemen.
Im Zuge der Digitalisierung der Festnetztelefone kann es zu Problemen mit dem Notruf kommen. Nach der Umstellung sollte deshalb unbedingt überprüft werden, ob der Notruf funktioniert.
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.