Betreuung zu Hause – 24-Stunden-Betreuung
Wie mache ich mich selbstständig als Betreuungskraft? Bekomme ich als pflegebedürftige Person einen finanziellen Zuschuss?
- Allgemeines zur 24-Stunden-Betreuung
- Förderung der 24-Stunden-Betreuung
- Kompetenzen der Betreuungskraft
- Österreichisches Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung
- Steuerliche Absetzbarkeit der Betreuungskosten
- Selbstständige Tätigkeit als Betreuungskraft
- Unselbstständige Beschäftigung als Betreuungskraft
Onlineratgeber zur Personenbetreuung
Letzte Aktualisierung: 28.03.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.