Betriebsanlage
Der Begriff Betriebsanlage wird von unterschiedlichen Gesetzen in unterschiedlicher Bedeutung verwendet. Je nachdem welches Gesetz Anwendung findet, wird eine andere Deutung des Begriffs vorgenommen. Die wichtigste Unterscheidung betrifft das Gewerbe- und das Baurecht. Eine gewerbliche Betriebsanlage nach dem Gewerberecht ist jede örtlich gebundene Einrichtung, die der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit regelmäßig zu dienen bestimmt ist. Was Betriebsanlagen im Sinne des Baurechts betrifft, ist deren Bedeutung aber den einzelnen Landesgesetzen zu entnehmen.
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Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.