Allgemeine Schulpflicht

Für alle Kinder, die sich in Österreich dauerhaft aufhalten, besteht allgemeine Schulpflicht. Das heißt, dass nicht nur für österreichische Kinder, sondern unabhängig von der Staatsbürgerschaft für alle Kinder, die sich dauerhaft in Österreich aufhalten, die allgemeine Schulpflicht gilt.

Die allgemeine Schulpflicht ist in Österreich in der Bundesverfassung festgeschrieben. Sie beginnt mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden 1. September und dauert neun Schuljahre.

Ein Lebensjahr ist mit Ablauf des dem Geburtstag vorangehenden Tages vollendet. Daher beginnt für ein am 1. September geborenes Kind die Schulpflicht mit seinem 6. Geburtstag. Hat ein Kind am 2. September oder danach seinen 6. Geburtstag, ist es erst mit 1. September des Folgejahres schulpflichtig.

Die allgemeine Schulpflicht wird durch den Besuch der nachstehend angeführten Schularten erfüllt:

  • Im 1. bis 4. Schuljahr (in der Regel im Alter von 6 bis 10 Jahren): durch den Besuch der Volksschule
  • Im 5. bis 8. Schuljahr (in der Regel im Alter von 10 bis 14 Jahren): durch den Besuch der Mittelschule oder der Unterstufe einer allgemein bildenden höheren Schule
  • Im 9. Schuljahr (in der Regel im Alter von 14 bis 15 Jahren): durch den Besuch der Polytechnischen Schule, der Oberstufe einer allgemein bildenden höheren Schule oder der berufsbildenden mittleren oder höheren Schule
  • Schulpflichtige Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind zum Besuch der Sonderschule berechtigt
  • Schulpflichtige Kinder können auch an gleichwertigem Unterricht (Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht; häuslicher Unterricht; Privatschule, die keiner gesetzlich geregelten Schulart entspricht; im Ausland gelegene Schule) teilnehmen, sofern
    • die Teilnahme der örtlich zuständigen Bildungsdirektion gemeldet worden ist,
    • die Gleichwertigkeit von dieser festgestellt wurde und
    • jährlich eine Prüfung des zureichenden Erfolgs abgelegt wird.
Achtung:

Verletzungen der Schulpflicht sind Verwaltungsübertretungen und werden entsprechend bestraft.

Letzte Aktualisierung: 16.07.2026
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für Bildung

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