Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) ist eine beratende Einrichtung, die dem Rat der Europäischen Union, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament Stellungnahmen vorlegt. In ihm können europäische Arbeitgebervertreterinnen/Arbeitgebervertreter sowie Arbeitnehmervertreterinnen/Arbeitnehmervertreter als auch sonstige Interessengruppen ihre Ansichten zu EU-Themen vorbringen.
Er dient als Plattform für den Meinungsaustausch zu Fragen des europäischen Binnenmarkts und vertritt offiziell den Standpunkt europäischer Interessengruppen (wie Gewerkschaften, Arbeitgeber, Landwirte) zu den Gesetzgebungsvorschlägen, welche in der EU beschlossen werden.
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat 329 Mitglieder. Die Mitglieder werden von den Regierungen der EU-Länder vorgeschlagen und vom Rat der Europäischen Union auf fünf Jahre ernannt, wobei die Wiederernennung zulässig ist.
Weiterführende Links
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA)Englischer Text
Rechtsgrundlagen
Artikel 300, 301, 302 und 303 AEUV
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.