Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) ist eine beratende Einrichtung, die dem Rat der Europäischen Union, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament Stellungnahmen vorlegt. In ihm können europäische Arbeitgebervertreterinnen/Arbeitgebervertreter sowie Arbeitnehmervertreterinnen/Arbeitnehmervertreter als auch sonstige Interessengruppen ihre Ansichten zu EU-Themen vorbringen.

Er dient als Plattform für den Meinungsaustausch zu Fragen des europäischen Binnenmarkts und vertritt offiziell den Standpunkt europäischer Interessengruppen (wie Gewerkschaften, Arbeitgeber, Landwirte) zu den Gesetzgebungsvorschlägen, welche in der EU beschlossen werden.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat 329 Mitglieder. Die Mitglieder werden von den Regierungen der EU-Länder vorgeschlagen und vom Rat der Europäischen Union auf fünf Jahre ernannt, wobei die Wiederernennung zulässig ist.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA)Englischer Text

Rechtsgrundlagen

Artikel 300, 301, 302 und 303 AEUV 

Letzte Aktualisierung: 19.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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