Adressänderung: Studienbeihilfenbehörde

Wenn Sie Studienbeihilfe beziehen, ist eine Adressänderung grundsätzlich der Studienbeihilfenbehörde zu melden – auch bei einem Umzug innerhalb des Studienortes ist eine Meldung der Adressänderung notwendig, damit Bescheide über die weitere Bewilligung der Studienbeihilfe zugestellt werden können.

Achtung: Bei einem Wechsel des Studienortes, der Studienrichtung oder der Bildungseinrichtung muss auch ein neuer Antrag auf Studienbeihilfe (bei der örtlich zuständigen) Studienbeihilfenbehörde gestellt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls bei der zuständigen Studienbeihilfenbehörde.

Die Meldung der Adressänderung kann schriftlich (formloser Brief) oder persönlich durchgeführt werden. Eine Kopie der Bestätigung der Meldung ist beizulegen oder mitzubringen.

Achtung:

Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden

Studienbeihilfenbehörde

Letzte Aktualisierung: 12.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.