Wo kann ich mehr über Unternehmensgründungen erfahren?

Du möchtest tiefere Einblicke in die Welt der Unternehmensgründung und -führung erhalten? Hier findest du zwei Angebote, die dich bei deinem Vorhaben unterstützen:

  • Unternehmerführerschein (WKO)
    Mit diesem anerkannten Wirtschaftszertifikat können Schülerinnen/Schüler zwischen 10 und 19 Jahren unternehmerische Kompetenz als freiwillige Zusatzqualifikation erwerben. Der dazugehörige Kurs vermittelt in vier Modulen grundlegendes wirtschaftliches Wissen sowie Basiskenntnisse zur Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre und Unternehmensprüfung. Wie du zum Unternehmerführerschein kommst (WKO), erfährst du auf dem Portal der Wirtschaftskammern Österreichs (WKO).
  • Absolventinnen/Absolventen starten Unternehmen (u:start)
    Diese Initiative hat zum Ziel, (angehenden) Akademikerinnen/Akademikern die Selbstständigkeit als interessante Karrierealternative aufzuzeigen. u:start hält grundlegende Informationen zu den Themen "Selbstständigkeit" und "Existenzgründung" bereit. Mit Veranstaltungen und Webangeboten soll den Interessentinnen/Interessenten eine grundsätzliche Orientierung ermöglicht werden. Dadurch soll die Möglichkeit der Unternehmensgründung greifbarer und realer werden. Ein dreistufiges Qualifizierungsprogramm bereitet die Teilnehmerinnen/Teilnehmer intensiv auf deren Unternehmensgründung vor.
Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.