Personaldatenänderung im Identitätsausweis

Hinweis:

Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei einer zuständigen Stelle ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

Eine Personaldatenänderung kann sein:

Im Identitätsausweis können keine Änderungen vorgenommen werden. Für die Eintragung einer Personaldatenänderung muss ein neuer Identitätsausweis ausgestellt werden. Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.

Rechtsgrundlagen

§ 35a Sicherheitspolizeigesetz (SPG)

Letzte Aktualisierung: 12.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.