Pendlerpauschale
Grundsätzlich werden sämtliche Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht der Anspruch auf das kleine oder große Pendlerpauschale.
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Letzte Aktualisierung: 10.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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