Erläuterungen zur Aufschrift
In der Aufschrift ist unter der Bezeichnung "Letzte TZ" (Tagebuchzahl) immer die Aktenzahl angeführt, zu der in dieser Einlage die jeweils letzte Eintragung vollzogen worden ist. Damit ist bei einem Vergleich mit älteren Grundbuchsauszügen leicht feststellbar, ob sich seit der letzten Grundbuchseinsicht etwas geändert hat.
Als vorläufige Plombe oder als Plombe wird die Tagebuchzahl von Anträgen angeführt, die noch in Arbeit sind. Eine solche Eintragung weist also auf einen offenen Antrag hin: es wird sich der Stand des Grundbuchs im Rang dieses Antrags wahrscheinlich ändern.
Tipp
Will man genaueres wissen, muss man Einsicht in das Tagebuch (Geschäftsregister des Grundbuchs) nehmen oder in der Grundbuchsabteilung rückfragen.
Darüber hinaus sind in der Aufschrift Hinweise auf besondere rechtliche Umstände eingetragen, wie beispielsweise:
- Wohnungseigentum
- Öffentliches Gut
- Baurecht
- sog. "Vulgonamen" (sog. Hausnamen) wie z.B. "Koaserbauergut"
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
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