Fahrzeugtypisierung (Österreich)
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Vor der Zulassung des importierten Fahrzeugs (z.B. Auto oder Motorrad) ist bei Fahrzeugen mit EU-Betriebserlaubnis die Eintragung der Genehmigungsdaten in die Genehmigungsdatenbank erforderlich. Die Generalimporteurin/der Generalimporteur gibt diese Daten ein und stellt einen Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank her. Falls die Generalimporteurin/der Generalimporteur keine Ermächtigung für die Dateneingabe hat oder nicht unverzüglich tätig wird, ist für die Dateneingabe der Landeshauptmann zuständig.
Bei Fahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis ist nach wie vor eine Einzelgenehmigung durch den Landeshauptmann (Typisierung) erforderlich.
Informationen zu Einzel- oder Ausnahmegenehmigungen sowie weitere Informationen zum Import von Kraftfahrzeugen finden sich bei den technischen Prüfstellen des Amtes der jeweiligen Landesregierung.
Zusätzliche Informationen
Weiterführende Links
Liste der Generalimporteure ("Liste der Bevollmächtigten") (→ BMK)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Termine auf der BH Scheibbs für die Ausstellung von Führerschein und
Reisepass (beide werden ausschließlich durch die BH ausgestellt) können
hier gebucht werden: