Zuständige Stelle
Die Einbringung eines Antrags auf Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung ist jedenfalls bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde des Wohnsitzes möglich:
- Das Gemeindeamt oder die Bezirkshauptmannschaft
- In Statutarstädten: der Magistrat
Letzte Aktualisierung: 9. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Termine auf der BH Scheibbs für die Ausstellung von Führerschein und
Reisepass (beide werden ausschließlich durch die BH ausgestellt) können
hier gebucht werden: