Begriffe mit V
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Vollmacht
Eine Vollmacht ist die Befugnis, wirksam im Namen einer anderen Person zu handeln (Vertretungsmacht).
Ausführliche Informationen zu den Themen "Vollmacht − Vertretung bei Behördenwegen" und "Vorsorgevollmacht" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 19.02.2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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