E-Banking
Zwei-Faktor-Authentifizierung
Alle Banken müssen bei ihren E-Banking-Diensten verpflichtend eine Zwei-Faktor-Authentifizierung anbieten. Somit ist es nicht mehr ausreichend, sich mit Verfügernummer und PIN-Code zu identifizieren. Die Identität einer Person muss vom Bankinstitut mit zwei von drei voneinander unabhängigen Sicherheitsfaktoren überprüft werden:
- Wissen: etwas, das nur die Nutzerin/der Nutzer weiß (z.B. ein PIN-Code)
- Besitz: etwas, das nur die Nutzerin/der Nutzer hat (z.B. ein auf die Verbraucherin/den Verbraucher bei der Bank registriertes Mobiltelefon)
- Inhärenz: etwas, das nur die Nutzerin/den Nutzer ist (z.B. Fingerabdruck oder Gesichtsscan)
Zumeist wird neben dem PIN-Code ein zweites Sicherheitsmerkmal (z.B. PIN und Fingerabdruck oder PIN und registriertes Mobiltelefon) zur Authentifizierung herangezogen. Der damit erzeugte sogenannte PushTAN-Code wird meist über eine App oder abhängig vom Bankinstitut teilweise noch via SMS bereitgestellt. Verfügen Verbraucherinnen/Verbraucher über kein Smartphone und werden seitens der Bank keine TAN-Codes mehr per SMS versendet, muss bei der Bank ein eigenes Gerät beantragt werden. Dieser sogenannte TAN-Generator wird zumeist kostenpflichtig zur Verfügung gestellt.
OpenBanking
Banken sind darüber hinaus verpflichtet, auf Kundenwunsch über eine Schnittstelle bestimmte Kontodaten für Drittanbieter zu öffnen. Dadurch können Verbraucherinnen/Verbraucher direkter auf andere Dienstleistungen (z.B. Strom, Versicherungen, Buchungen) zugreifen.
Die Zustimmung zur Weitergabe von Kontodaten sollte im Einzelfall sorgfältig abgewogen werden.
Termine auf der BH Scheibbs für die Ausstellung von Führerschein und
Reisepass (beide werden ausschließlich durch die BH ausgestellt) können
hier gebucht werden: