Begriffe mit B

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Besitz

Juristisch ist zwischen Eigentum und Besitz zu unterscheiden: Eigentum ist ein "Vollrecht". Besitz bedeutet ein "Weniger" an Rechten. Von Besitz wird gesprochen, wenn eine Person zur tatsächlichen Innehabung einer Sache zusätzlich den Willen hat, die Sache als die ihre zu behalten.

Beispiel:

Eine Mieterin/ein Mieter ist Besitzerin/Besitzer einer Sache.

Besitzstörungsverfahren

Letzte Aktualisierung: 06.03.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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