Betreuung und Pflege in Einrichtungen

Allgemeine Informationen

Wenn Erziehungsberechtigte von der Pflege und Betreuung eines Kindes mit (schwerster) Behinderung zu Hause vorübergehend oder dauerhaft überfordert sind, können sie je nach individuellem Bedarf Hilfe in Anspruch nehmen, beispielsweise in Form von:

  • ambulanter Unterstützung (Familienbegleitung) zu Hause
  • Kurzzeit-Unterbringung des Kindes in einer sozialpädagogischen Einrichtung (betreute Wohngruppen, Wohngemeinschaften): im Notfall, aber auch zur Entlastung z.B. an einzelnen Tagen, am Wochenende oder in den Ferien
  • längerfristiger Aufnahme des Kindes in einer sozialpädagogischen Einrichtung (betreute Wohngruppen, Wohngemeinschaften).
Hinweis:

Informieren Sie sich im jeweiligen Bundesland, welche Möglichkeiten es gibt und welche Voraussetzungen Sie bzw. Ihr Kind dafür erfüllen müssen/muss.

Zuständige Stelle

Zusätzliche Informationen

Letzte Aktualisierung: 14.09.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Termine auf der BH Scheibbs für die Ausstellung von Führerschein und Reisepass (beide werden ausschließlich durch die BH ausgestellt) können hier gebucht werden:

Bezirkshauptmannschaft Scheibbs (etermin.net)