Begriffe mit E
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ex tunc
Sinnverwandte Begriffe: rückwirkend, von damals an
Wird eine Ehe für nichtig erklärt, gilt dies ex tunc (rückwirkend), d.h. dass die Ehegatten von Anfang an als nicht verheiratet gelten.
Letzte Aktualisierung: 17.03.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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