Das europaweite Lastschriftverfahren
Im Gegensatz zum österreichischen Einzugsverfahren kann die SEPA-Lastschrift auch für Zahlungen ins EU-Ausland (sowie Island, Norwegen und Liechtenstein) verwendet werden. Eine Angabe des BIC zusätzlich zur IBAN ist nicht mehr notwendig.
Grafik-Quelle: Austrian Payments Council
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Letzte Aktualisierung: 1. August 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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