Das europaweite Lastschriftverfahren

Im Gegensatz zum österreichischen Einzugsverfahren kann die SEPA-Lastschrift auch für Zahlungen ins EU-Ausland (sowie Island, Norwegen und Liechtenstein) verwendet werden. Eine Angabe des BIC zusätzlich zur IBAN ist nicht mehr notwendig.

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Grafik-Quelle: Austrian Payments Council
Letzte Aktualisierung: 01.09.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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Bezirkshauptmannschaft Scheibbs (etermin.net)