Rechtsfähigkeit
Rechtsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, Trägerin/Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
Hinweis
Bei juristischen Personen beginnt die Rechtsfähigkeit mit Eintragung in das Firmenbuch oder Vereinsregister.
Letzte Aktualisierung: 4. März 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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