Begünstigte Selbstversicherung in der Pensionsversicherung
Allgemeine Informationen
Die begünstigte Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger kann auch neben einer aufgrund einer (Teilzeit-)Erwerbstätigkeit bestehenden Pflichtversicherung in Anspruch genommen werden. Der Bund übernimmt die Beiträge zur Gänze.
Voraussetzungen
- Pflege einer nahen Angehörigen/eines nahen Angehörigen
- Anspruch auf Pflegegeld der Stufen 3 bis 7
- Pflege in häuslicher Umgebung
- Erhebliche Beanspruchung der Arbeitskraft der pflegenden Person
- Wohnsitz der pflegenden Person im Inland (für die Dauer der Pflegetätigkeit)
Zuständige Stelle
Rechtsgrundlagen
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Letzte Aktualisierung: 13.08.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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