Begriffe mit J
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Juristische Person
Eine nicht natürliche Person, geschaffen durch einen Rechtsakt, kann aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig und somit Trägerin von Rechten und Pflichten sein.
Letzte Aktualisierung: 03.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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