Allgemeines zum Privatkonkurs
Seit dem Jahr 1995 gibt es für überschuldete Privatpersonen (Nicht-Unternehmerinnen/Nicht-Unternehmer und ehemalige Unternehmerinnen/Unternehmer) die Möglichkeit, Privatkonkurs anzumelden.
Ziel dieses speziell auf Private zugeschnittenen Verfahrens ist es, der redlichen Schuldnerin/dem redlichen Schuldner die Möglichkeit für einen wirtschaftlichen Neubeginn zu geben. Insbesondere soll die Schuldnerin/der Schuldner eine realistische Chance erhalten, sich aus eigener Kraft unter höchstmöglicher Anstrengung aus ihrer/seiner finanziellen Notsituation zu befreien.
Die häufigsten Ursachen von Schulden sind:
- Schwierigkeiten im Umgang mit Geld
- Überschätzung der eigenen Finanzkraft
- niedriges Haushaltseinkommen
- Einkommensschwankungen
- bargeldloser Einkauf
- Bürgschaft
- geschickte Werbung
- unvorhergesehene Ereignisse (etwa Unfall, Krankheit, Tod der Partnerin/des Partners, Scheidung, Verlust des Arbeitsplatzes)
- Suchtverhalten, Kriminalität
- komplizierte, undurchsichtige Rechtslagen
Durch die verschiedenen Verfahrensvarianten des Privatkonkurses soll auch Privatpersonen die Möglichkeit gegeben werden, einen erdrückenden Schuldenberg abzubauen, um den Start in ein neues Leben zu erleichtern.
Weiterführende Links
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (→ BMSGPK)
- Broschüre "Ausweg gesucht - Schulden und Privatkonkurs" (→ BMSGPK)
- Privatkonkurs neu (→ AK)
- Übersicht Privatkonkurs (→ BMSGPK)
- Informationen zur Reform (→ Schuldenberatung)
Rechtsgrundlagen
Insolvenzordnung (IO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
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