Checkliste Einreise mit Haustieren nach Österreich für EU-Bürger* und Schweizer
* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.
Aktuelle Checkliste für die Einreise mit Haustieren nach Österreich für EU-Bürger*.
Thema | Detailinformationen | Erledigt |
Heimtierausweis | Für die Mitnahme von Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist ein veterinärbehördliches Dokument, und zwar der Heimtierausweis (Pet Passport), vorgeschrieben. | |
Hundeabgabe | In Österreich muss grundsätzlich für das Halten von Hunden eine Hundeabgabe (Hundesteuer) bezahlt werden. | |
Maulkorb- und Leinenzwang | In den meisten österreichischen Gemeinden gibt es Bestimmungen zu Maulkorb- und Leinenzwang. | |
Registrierung | Alle in Österreich gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. | |
Kampfhunde | Die Rechtsvorschriften für die Haltung von "Kampfhunden" müssen beachtet werden. |
Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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