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Teilversicherung

Unter Teilversicherung versteht man in der Sozialversicherung im Gegensatz zur Vollversicherung, dass eine Person aufgrund der gesetzlichen Regelung nicht in allen Bereichen der Sozialversicherung (Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung) der gesetzlichen Pflichtversicherung unterliegt.

Letzte Aktualisierung: 21.03.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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