Mithilfe von Online-Verfahren erledigen Sie in Zukunft Ihre "Amtswege per Mausklick": bequem von zu Hause aus, rund um die Uhr. Als neues Service bietet Ihnen das Finanzministerium verschiedene Online-Verfahren. Den Beginn macht FINANZOnline, das Parteienvertreter bereits nutzen. Ab 2003 können Sie über FINANZOnline unter anderem IhrenSteuerausgleich sowie die Umsatzsteuervoranmeldung elektronisch übermitteln.
FINANZOnline - Zum Verfahren

BEISPIEL:
Alleinverdiener, verheiratet, ein Kind, Angestellter mit einem Dienstverhältnis. Erstmalig die elektronische Arbeitnehmerveranlagung durchführen und dabei folgende Ausgaben geltend machen:

  • Darlehensrückzahlung für Eigentumswohnung
  • Kirchenbeitrag
  • Fachliteratur
  • Wie gehe ich vor?

1. Erstanmeldung zu FINANZOnline

  • Aufruf von FINANZOnline über die BMF-Homepage http://www.bmf.gv.at
  • Elektronisches Anmeldeformular ausfüllen und senden
    Die Zugangskennungen werden  umgehend per RSa zugestellt!

2. Ablauf der elektronischen Arbeitnehmerveranlagung

  • Aufruf von FINANZOnline über die BMF-Homepage http://www.bmf.gv.at
  • Eingabe der Zugangskennungen
  • Auswahl zur Arbeitnehmerveranlagung
  • Aufruf Persönliche Daten
     Änderungen sind in der Auswahl zum Grund­datenantrag möglich. Weiters können Sie auch der elektronischen Bescheidzustellung zustimmen.
  • Aufruf Allgemeine Daten
    Ausfüllen: Anzahl der bezugsauszahlenden Stellen,
    Alleinverdienerabsetzbetrag, Anzahl der Kinder
  • Aufruf Sonderausgaben Ausfüllen: Rückzahlungen von Darlehen, Kirchenbeitrag
  • Aufruf Werbungskosten Ausfüllen: Fachliteratur
  • Aufruf Datenkorb
    - Erfasste Daten werden zur Kontrolle angezeigt. Änderungen sind bis zum Senden der Erklärung jederzeit möglich.
    - Voraussichtliche Steuern können ermittelt werden.
    - Richtigkeit und Vollständigkeit der Datenbestätigen. 
  • Erklärung senden