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NÖ Hundehaltegesetz

Sachkundenachweis, Haftpflichtversicherung

Liebe Hundehalter/innen!

Seit 1. Juni 2023 gibt es einige Änderungen im NÖ Hundehaltegesetz – eine Zusammenfassung dieser finden Sie auf unserer Website unter www.steinakirchen-forst.gv.at/hundehaltung oder in der Gemeindeinformation (Ausgabe Juni, allgemeiner Teil, Seite 14).

Sachkundenachweis

Bei Anmeldung eines neuen Hundes muss ein Sachkundenachweis binnen 6 Monate erbracht werden. Ein Hundeführerschein reicht für diesen Nachweis nicht aus. Eine Liste mit Terminen zu diesen Schulungen finden Sie auf der Webseite der Marktgemeinde unter: www.steinakirchen-forst.gv.at/hundehaltung.

Nachweis Haftpflichtversicherung

Laut dem NÖ Hundehaltegesetz, LGBl. 4001 in der Fassung LGBl. Nr. 56/2022 muss ein Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung an die Gemeinde erbracht werden. Schauen Sie in Ihrer Polizze für die Haushaltsversicherung – oft ist ein Hund inkludiert. Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Juni 2025.

Den Nachweis können Sie entweder am Gemeindeamt abgeben oder per E-Mail an gemeinde@steinakirchen-forst.gv.at schicken.

Herzlichen Dank!


Weitere Informationen: Hundehaltung