NÖ Hundehaltegesetz
Sachkundenachweis, Haftpflichtversicherung
Liebe Hundehalter/innen!
Seit 1. Juni 2023 gibt es einige Änderungen im NÖ Hundehaltegesetz – eine Zusammenfassung dieser finden Sie auf unserer Website unter www.steinakirchen-forst.gv.at/hundehaltung oder in der Gemeindeinformation (Ausgabe Juni, allgemeiner Teil, Seite 14).
Sachkundenachweis
Bei Anmeldung eines neuen Hundes muss ein Sachkundenachweis binnen 6 Monate erbracht werden. Ein Hundeführerschein reicht für diesen Nachweis nicht aus. Eine Liste mit Terminen zu diesen Schulungen finden Sie auf der Webseite der Marktgemeinde unter: www.steinakirchen-forst.gv.at/hundehaltung.
Nachweis Haftpflichtversicherung
Laut dem NÖ Hundehaltegesetz, LGBl. 4001 in der Fassung LGBl. Nr. 56/2022 muss ein Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung an die Gemeinde erbracht werden. Schauen Sie in Ihrer Polizze für die Haushaltsversicherung – oft ist ein Hund inkludiert. Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Juni 2025.
Den Nachweis können Sie entweder am Gemeindeamt abgeben oder per E-Mail an gemeinde@steinakirchen-forst.gv.at schicken.
Herzlichen Dank!
Weitere Informationen: Hundehaltung