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Hundeabgabe

Hundeabgabe für das Jahr 2021 bis 15. Februar 2021 am Gemeindeamt bezahlen

Besitzer von Hunden sind in Österreich gesetzlich (NÖ Hundeabgabegesetz) verpflichtet, ab einem Alter von 3 Monaten für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten.


Jeder Hundebesitzer wird daher ersucht, die Hundeabgabe für das Jahr 2021 bis 15. Februar 2021 während der Amtsstunden am Gemeindeamt zu entrichten.


Die Abmeldung eines Hundes (Tod, Umzug, Weitergabe) muss ebenfalls am Gemeindeamt mitgeteilt werden. Solange die Meldung nicht erfolgt ist, besteht die Abgabenpflicht weiter.


Verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung von Hunden:
ALLE Hunde sind spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe, von einem Tierarzt mit einem Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Die Tierhalter haben binnen eines Monats nach der Kennzeichnung die Registrierung in der Heimtierdatenbank für Hunde durchzuführen. Bitte Chip-Nummer am Gemeindeamt bekanntgeben!