Kundmachung VB
Volksbegehren im April
Das Wahlrechtsänderungsgesetz 2023, das am 24. Februar 2023 mit BGBl.
I Nr. 7/2023 kundgemacht worden ist, führt durch das sofortige
Inkrafttreten der geänderten Bestimmungen des Volksbegehrengesetzes 2018
bereits hinsichtlich des kommenden Eintragungszeitraumes zu folgenden
Neuerungen:
• Während eines Eintragungszeitraumes ist ein Offenhalten von Eintragungslokalen an Samstagen nicht mehr erforderlich.
•
Von Montag bis Freitag sind Eintragungslokale zumindest von 8:00 bis
16:00 Uhr und an einem Werktag (nicht mehr an zwei Werktagen) zusätzlich
bis 20:00 Uhr offenzuhalten.
• Eine Übergangsbestimmung
erlaubt es, dass die Eintragungsbehörden Verlautbarungen, die vor
Inkrafttreten des Wahlrechtsänderungsgesetzes 2023 ergangen sind, den
geänderten Vorgaben angepasst werden können. Diese Anpassungen haben bis
spätestens zum Stichtag der von der Verlautbarung betroffenen
Volksbegehren zu erfolgen.
Daher wird am Donnerstag nur bis 16:00 Uhr offen sein, am Samstag ist geschlossen.
20230117180309412.pdf
Mittwoch, 01. März 2023