Achtung: Diese Seite ist am 17. 02. 2023 abgelaufen.

Kundmachung VB

Volksbegehren im April

Das Wahlrechtsänderungsgesetz 2023, das am 24. Februar 2023 mit BGBl. I Nr. 7/2023 kundgemacht worden ist, führt durch das sofortige Inkrafttreten der geänderten Bestimmungen des Volksbegehrengesetzes 2018 bereits hinsichtlich des kommenden Eintragungszeitraumes zu folgenden Neuerungen:

•       Während eines Eintragungszeitraumes ist ein Offenhalten von Eintragungslokalen an Samstagen nicht mehr erforderlich.
•       Von Montag bis Freitag sind Eintragungslokale zumindest von 8:00 bis 16:00 Uhr und an einem Werktag (nicht mehr an zwei Werktagen) zusätzlich bis 20:00 Uhr offenzuhalten.
•       Eine Übergangsbestimmung erlaubt es, dass die Eintragungsbehörden Verlautbarungen, die vor Inkrafttreten des Wahlrechtsänderungsgesetzes 2023 ergangen sind, den geänderten Vorgaben angepasst werden können. Diese Anpassungen haben bis spätestens zum Stichtag der von der Verlautbarung betroffenen Volksbegehren zu erfolgen.


Daher wird am Donnerstag nur bis 16:00 Uhr offen sein, am Samstag ist geschlossen.

20230117180309412.pdf

Mittwoch, 01. März 2023