Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und Angehörigengespräch
Das Sozialministerium hat als unterstützende und qualitätssichernde Maßnahme im Jahr 2001 die "Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege" ins Leben gerufen. Diese wird von einem eigenen Kompetenzzentrum der Sozialversicherungsanstalt der Bauern durchgeführt.
Im Rahmen eines Hausbesuches von einer diplomierten Pflegefachkraft wird die konkrete Pflegesituation anhand eines standardisierten Situationsberichtes erhoben. Schwerpunkt dieser Aktion ist es, oftmals bestehende Informationsdefizite durch praxisnahe Beratung zu beheben und damit zur Verbesserung der Pflegequalität beizutragen.
Seit dem Jahr 2015 besteht auch die Möglichkeit des Hausbesuches auf Wunsch.
Es ist belegt, dass pflegende Angehörige oft psychisch belastet sind. Jenen Angehörigen, die beim Hausbesuch durch eine diplomierte Pflegefachkraft zumindest eine psychische Belastung angegeben haben, wird das Angehörigengespräch angeboten. Durchgeführt wird das Angehörigengespräch von Psychologinnen/Psychologen, Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern sowie anderen, fachkundigen Personen.
Um mehr Angehörigen von Bezieherinnen/Beziehern von Pflegegeld solch ein Entlastungsgespräch zu ermöglichen, kann das Angehörigengespräch auch auf Wunsch hin angefordert werden. Dieses Angebot ist kostenlos.
Weiterführende Links
- Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege (Sozialministerium)
- Das Angehörigengespräch (Sozialministerium)
Rechtsgrundlagen
§ 33a Bundespflegegeldgesetz (BPGG)
Hinweis
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Quelle: HELP.gv.at